interview
Geprüfter Berufsspezialist für Spektroskopie
Spezialisiert nach
ausbildung
Maximilian Schneider | 27 Jahre
9 monate
Nach seiner Ausbildung
zum Chemielaboranten
spezialisierte er sich
Maximilian Schneider hat viele Arbeitsplätze. Denn beruflich zu Hause ist er in verschiedenen Laboren des Instituts für Organische Chemie an der Martin-Luther-Universität Halle (MLU). Auf dem Campus in Heide-Süd studieren zukünftige Chemikerinnen und Chemiker. Maximilian Schneider wurde hier zum Chemielaboranten ausgebildet. Aufgewachsen in Weißenfels, stellte sich für ihn 2016 die Frage: Wie geht es weiter nach der Schule? „Studieren wollte ich nicht“, erzählt der junge Mann, der die Ausbildung dreieinhalb Jahre später erfolgreich abschloss. „Im Abitur wusste ich noch nicht, was ich beruflich machen wollte. Meine Noten waren in allen Fächern gut. Ich war an Sprachen und geisteswissenschaftlichen Themen genauso interessiert wie an naturwissenschaftlichen. Da meine Mutter Chemikerin ist, entschloss ich mich, ein Praktikum in einem Chemielabor zu machen.“
Begeisterung
für Chemie
In dieser Zeit wurde die Begeisterung für die Chemie geweckt: „Die Arbeit hat mir sehr gefallen, so dass ich mich entschied, in die Fußstapfen meiner Mutter zu treten.“ Nach der Ausbildung wurde er von der MLU übernommen und arbeitete als Chemielaborant. „Ich hatte eine fantastische Ausbildungszeit und auch danach hat der Spaß an der Arbeit nicht nachgelassen. Dennoch hatte ich den Wunsch, mich weiter zu qualifizieren.“ Ein mehrjähriges Studium oder eine Meister- oder Technikerschule kamen für ihn nicht in Frage. Ein Mitauszubildender machte ihn auf eine spezielle neunmonatige berufliche Qualifizierung aufmerksam - die Fortbildung zum/zur Geprüften Berufsspezialisten/in für Spektroskopie.
Spektroskopie:
ein spezielles aufgabenfeld
„Spektroskopie ist die Wechselwirkung von Stoffen mittels Lichts, ein spezielles Aufgabenfeld in der modernen Labortechnik. Inhalte und Dauer der Fortbildung haben für mich gepasst“, erklärt der frisch Geprüfte Berufsspezialist. Die Qualifizierung eignet sich nicht nur für Chemielaboranten/innen, auch Chemikanten/innen, Pharmakanten/innen, biologisch technische Assistenten/innen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen labornahen Berufen können sich auf dem Gebiet der Spektroskopie fortbilden. Nach bestandener Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) hat der oder die Berufsspezialist/in für Spektroskopie zusätzliche gerätetechnische Kompetenzen für den Laboralltag erlangt.
Präsenzunterricht
und Selbstlernmodule
In der Fortbildung wechseln sich Präsenzunterricht und Selbstlernmodule ab, ergänzt durch Onlineunterricht. In einem Bildungszentrum in Schkopau musste Maximilian Schneider für einige Wochen die Schulbank drücken. Für diese Zeit stellte die MLU ihn von der Arbeit frei. Anschließend begann das eigenständige Lernen, „meist am Wochenende“, erinnert er sich. Einmal in der Woche konnten er und seine Mitschüler in einem zweistündigen Onlinekurs offene Fragen, die im Eigenstudium aufkamen, mit den Tutorinnen und Tutoren besprechen. Nach rund 420 Stunden intensiven Lernens bestand Schneider vorigen Sommer die IHK-Prüfung.
Immer wissbegierig bleiben
Als Chemielaborant/in ist man breiter aufgestellt und kann theoretisch in jedem Labor arbeiten. Die Spektroskopie nimmt ein bestimmtes Themenfeld heraus und in diesem ist Maximilian Schneider jetzt tätig. Er arbeitet als technischer Angestellter und ist verantwortlich für Analysen, die im Lehrbetrieb anfallen. Doch damit soll nicht Schluss sein. Da die Fortbildung zweistufig ist und er die erste Stufe geschafft hat, möchte der Spektroskopie-Experte in einigen Jahren die zweite Qualifizierungsstufe der absolvieren. Unabhängig von diesem Wunsch: „Muss ich bei der Arbeit im Labor immer am Puls der Zeit bleiben, denn der technische Fortschritt stoppt nie.“
Fakten zum Berufsbild
Geprüfter
Berufsspezialist
für Spektroskopie
Lernorte: Bildungszentrum, Selbststudium, Online
Bei Qualifikationen dieses Typs handelt es sich um berufliche Fortbildungen, deren Prüfungen regional durch zuständige Stellen (nach Berufsbildungsgesetz) geregelt sind. Die Berufsbildung in Deutschland hat ein mehrstufiges System von beruflichen Fortbildungsqualifikationen. Im Rahmen der geregelten Fortbildung wird zwischen drei Fortbildungsniveaus differenziert. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf die Kompetenzanforderungen und die damit zusammenhängenden unterschiedlichen betrieblichen Einsatzmöglichkeiten. Sie setzen eine abgeschlossene berufliche Qualifikation (in einem anerkannten Ausbildungsberuf und/oder in einer anerkannten beruflichen Fortbildung) oder den Nachweis einer vergleichbaren Qualifikation voraus und bauen auf diesen auf. Sie qualifizieren für die selbständige und verantwortliche Übernahme von anspruchsvollen Aufgaben in Unternehmen unterschiedlicher Größe und in unterschiedlicher Branchen. Qualifikationen dieses Typs gehören zum ersten beruflichen Fortbildungsniveau. Qualifikationen auf diesem Niveau erweitern und vertiefen die in der Berufsausbildung erworbenen Kompetenzen.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Welche zuständige
Stelle vergibt die Qualifikations-
bescheinigung?
Industrie- und Handelskammer (IHK).
Was sind
die Zugangs-
voraussetzungen?
Vorausgesetzt wird ein hinreichendes Qualifikationsniveau auf der Basis einer einschlägigen Berufsausbildung (erfolgreicher Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf im Handlungsfeld) oder mehrjährige Berufserfahrung im jeweiligen Handlungsfeld.
Wie wird die Qualifikation erworben?
Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist eine Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen nicht verpflichtend, stellt aber den Regelfall dar. Vorbereitungskurse auf die Fortbildungsprüfung variieren hinsichtlich Format und Dauer. Vorbereitungskurse in Vollzeit dauern von ca. zwei bis zu sechs Monaten, in Teilzeit von vier Monaten bis zu eineinhalb Jahre. Der durchschnittliche Lernumfang zum Erwerb der Qualifikation auf dieser Ebene beträgt 400 Stunden (Präsenzseminare + Selbststudium). Die vorausgegangene dreijährige Berufsausbildung hat einen durchschnittlichen Umfang von 5.000 Stunden, bei einer dreieinhalbjährigen Ausbildung sind es durchschnittlich 5.800 Stunden.
tipp
Steuererklärung LOHNT SICH
Jeder Bürger in Deutschland ist verpflichtet, Steuern zu zahlen. Die Lohnsteuer hängt von der Ausbildungsvergütung und dem Grundfreibetrag ab, der 2025 bei 12.096 Euro liegt. Verdient man während der Ausbildung viel, wird Lohnsteuer (und ggf. Kirchensteuer) abgezogen. In diesem Fall kann freiwillig eine Steuererklärung abgegeben werden, da die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass ein Teil oder die gesamte einbehaltene Steuer vom Finanzamt zurückerstattet wird. Die Frist für die Abgabe der freiwilligen Steuererklärung für ein Steuerjahr beträgt bisher vier Jahre, d.h. für 2024 kannst du deine Steuererklärung bis zum 31.12.2029 beim Finanzamt einreichen, für 2025 bis zum 31.12.2030. Sofern keine Änderung erfolgt, hat diese hat diese Frist bestand. Die Erklärung erfolgt online über „ELSTER“, was elektronische Steuererklärung bedeutet. Du kannst eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro geltend machen und höhere Kosten nachweisen. Absetzbar sind Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte, Arbeitsmaterialien sowie PC oder Notebook, wenn sie beruflich genutzt werden. Ein Verlustvortrag kann geprüft werden, wenn du für deine Ausbildung zahlen musst.